Erbschaften & Schenkungen

Steuerliche Beratung für Erbschaften, Schenkungen und Unternehmensnachfolge
Wir beraten Unternehmen und Privatpersonenumfassend bei der steuerlich optimalen Gestaltung von Erbschaften, Schenkungenund Unternehmensnachfolgen. Mit langjähriger Erfahrung entwickeln wirindividuelle Lösungen, die Vermögen sichern, steuerliche Belastungen minimierenund den Generationen-wechsel planbar machen. Diskretion, Verlässlichkeit undfundierte Expertise stehen dabei im Mittelpunkt.
Leistungsübersicht:
- Erbschafts- und Schenkungssteuerberatung: Steueroptimierte Gestaltung von Vermögensübertragungen, Nachlassregelungen und Schenkungen für private und unternehmerische Kunden.
- Unternehmensnachfolge: Strukturierte Planung und Umsetzung von Unternehmensübergaben in Familienunternehmen und Kapitalgesellschaften, inklusive steuerlicher Optimierung und rechtlicher Absicherung.
- Individuelle Strategieberatung: Persönliche Analyse Ihrer Situation und maßgeschneiderte Konzepte, die sowohl private als auch unternehmerische Interessen berücksichtigen.
Erbschaftsteuererklärungen sind innerhalb 3 Monate nach Erbfall oder Schenkung abzugeben. Das Finanzamt prüft intensiv und oft gutachterlich Werte, Freibeträge und Steuerklasse.
Immobilien und Grundstücke im Steuerrecht
Immobilien sind zentrale Vermögenswerte – privatwie unternehmerisch. Wir beraten Sie umfassend zu allen steuerlichen Fragen rund um Kauf, Verkauf, Nutzung und Übertragung von Immobilien und Grundstücken.
Unsere Leistungen:
- Steuerliche Gestaltung bei Betriebsgrundstücken und Immobilien im Betriebsvermögen
- Beratung für Investoren und Bauträger (Kauf, Projektstrukturierung, Grunderwerbsteuer)
- Steuerliche Begleitung von Vermietung und Veräußerung
- Umsatzsteuer, Abschreibung (AfA) und Immobilienbewertung
Gerade die Übertragung von Immobilien steht imFokus der Finanzbehörden bei Schenkung und Erbfolge bei Immobilien imFamilienkreis, denn er unterliegt ebenfalls Erbschaft- und Schenkungsteuer. Freibeträge für Kinder/Ehegatten gelten auch hier und Grundsteuer undGrunderwerbsteuer sind bei der Übertragung zu beachten. Entscheiden ist jedocheine Bewertung des zu übertragenden Immobilienbesitzes zu finden, der diesteuerlichen Spielräume nutzt und Steuern spart.



